Im Rahmen des § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) können wir Ihnen die
Betreu-ung Ihres Unternehmens nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften
und dem § 6 ASiG anbieten.
Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen, Gefährdungsanalysen, Checklisten
und sind Ihnen bei der Organisation Ihres Arbeitsschutzes behilflich.
Auch für die Vorbereitung oder die Durchführung von Schulungen, Unterweisungen
und das Organisieren des Arbeitsschutzausschußes stehen
Ihnen ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung.
Für
die erste Kontaktaufnahme Arbeitssicherheit steht Ihnen folgender
Gesprächspartner zur Seite: |